Häufige Fragen
• Wann startet der Kurs?
Individuell – nach Vertragsschluss setzt sich unser Kundenservice mit Dir in Verbindung und vereinbart mit Dir einen Termin für den Kursstart.
• Kann ich direkt mit dem Kurs starten?
Ja, auf Wunsch startet Dein Kurs Montag nach dem Vertragsschluss.
• Kann ich den Kursstart nach hinten verschieben?
Ja, teile dem Kundenservice einfach mit, wann du mit dem Kurs starten möchtest.
• Wie lange läuft der Kurse?
Unser Crashkurs (JuraJump) läuft 4 X Wochen. Der Grundlagenkurs von (JuraSchool) läuft 8 X Wochen.
• Kann ich mehrere Kurse buchen?
Klar! Hinweis: Wenn Du mehrere Kurse buchst, kannst du diese auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten starten lassen.
• Eignen sich die JuraBlau Kurse als Vorbereitung auf das Jura Studium?
Ja, unsere Grundlagenkurse (JuraSchool) eignen sich optimal für die Vorbereitung auf das Jura Studium, mehr.
• Upgrade: Kann ich vom Standardkurs in den Premiumkurs wechseln?
Ja, gegen den entsprechenden Aufpreis ist dies grundsätzlich möglich: Kontaktiere einfach den Kundenservice.
• Wie bekomme ich die Unterlagen?
Die Unterlagen (Aufgaben, Lösungen und GrowSkript) bekommst Du wahlweise via E-Mail oder WhatsApp.
• Wie kommt meine Bearbeitung zu JuraBlau?
Digital: Scanne oder fotografiere deine Bearbeitung und sende diese bequem via E-Mail oder WhatsApp an JuraBlau.
Kursangebot im Überblick
JuraSchool (Grundlagenkurs) Standard und Premium
– BGB AT
– Staatsorganisationsrecht
– Strafrecht AT
JuraJump (Crahskurs) Standard und Premium
• Zivilrecht
– BGB AT
– Schuldrecht AT
– Schuldrecht BT I – vertragliche Schuldverhältnissse
– Schuldrecht BT II – gesetzliche Schuldverhältnissse
– Sachenrecht I – Mobiliarsachenrecht
• Öffentliches Recht
– Staatsorganisationsrecht
– Grundrechte
– Verwaltungsrecht AT
– Verwaltungsprozessrecht
– Staatshaftungsrecht
– Europarecht
• Strafrecht
– Strafrecht AT I (Deliktstypenl & Irrtumslehre)
– Strafrecht AT II (Täterschaft & Teilnahme)
– Strafrecht BT I – Teil 1 (Delikte gegen den Einzelnen)
– Strafrecht BT I – Teil 2 (Delikte gegen die Allgemeinheit)
– Strafrecht BT II (Vermögensdelikte)